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CB628

Druckersteuerplatine

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CB628 Steuerplatine

1. Steuerplatine zur Ansteuerung des RT628

2. Artikelbezeichnung: Steuerplatine zur Ansteuerung des RT628

3. Artikelnummer: CB628

4. Druckverfahren: Thermodruck

5. Papierbreite: 58 mm

6. Druckbreite: 48 mm

7. Auflösung: 203 dpi

8. Druckgeschwindigkeit: bis zu 90 mm/s

9. Unterstützte Barcodes: I25, UPC-E, EAN-8, EAN-13, Codebar, Code39, Code93, Code128, Code11, MSI

10. Schriftart: ASCII (12×24)

11. Grafikdruck: Direkter Bitmap-Druck

12. Kommunikationsschnittstelle: RS232 oder TTL

13. Stromversorgung: 5 V–9 V

Support & Downloads

Beschreibung einiger Inhalte auf der Webseite:

1. Die Produktbilder und Bildschirminhalte auf den obigen Seiten dienen lediglich der Veranschaulichung. Die tatsächlichen Produkteigenschaften (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussehen, Farbe und Größe) sowie die Bildschirmdarstellung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hintergrund, U1-Elemente und zugehörige Bilder) können geringfügig abweichen. Maßgeblich für die Genauigkeit ist das tatsächliche Produkt.
2. Einige Produktzubehörteile müssen separat erworben werden, und die Abbildung dient nur als Referenz.
3. Die auf den obigen Seiten dargestellten Daten sind theoretische Werte, die alle aus unserem internen Labor stammen und unter spezifischen Testbedingungen ermittelt wurden (siehe jeweilige Spezifikationen). Die tatsächliche Nutzung kann aufgrund von Produktunterschieden, Softwareversionen, Nutzungsbedingungen und Umgebungsfaktoren geringfügig abweichen. Bitte beachten Sie die tatsächliche Nutzungssituation.
4. Aufgrund von Änderungen bei den Produktchargen und den Produktionslieferfaktoren in Echtzeit können wir die Textbeschreibungen, Bildeffekte und andere Inhalte auf den oben genannten Seiten in Echtzeit anpassen und überarbeiten, um möglichst genaue Produktinformationen, Spezifikationen und Produkteigenschaften bereitzustellen und die tatsächliche Produktleistung, Spezifikationen, Kennzahlen, Komponenten und andere Informationen widerzuspiegeln.
5. Sollten die vorgenannten Änderungen und Anpassungen erforderlich sein, erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung.